INSTITUT ARENDAS 1.Bayerisch - Böhmische-Tschechische Partnervermittlung
 INSTITUT ARENDAS1.Bayerisch - Böhmische-Tschechische Partnervermittlung 

Impressum

Verantwortlich:

Institut Arendas PV und Ehevermittlung
 Inhaber : Dagmar Arendas

Am Pulverl 81
85051 Ingolstadt

Kontakt:
Telefon: +49 841 77844
Telefax: +49 841 786 52

Handy:0171-7947610
E-Mail: institut.arendas@t-online.de

 

Umsatzsteuer-ID : DE341797509

Gegründet  am 06.03.1972

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die unten stehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines Vertrages mit dem Institut Arendas Partnervermittlung, im Folgenden PV genannt. Änderungen und Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.  

Klient/in der PV kann jede Person über 21 Jahre werden, der/die eine feste Lebenspartnerschaft bzw. Ehe sucht.

Der Klient / die Klientin kommt üblicherweise ins Büro nach Ingolstadt zu einem völlig kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch. In Ausnahmefällen kann – nach Anforderung des Klienten/in - ein Hausbesuch erfolgen. Lediglich die Anfahrtskosten werden von der PV in Rechnung gestellt.

Der Klient / die Klientin versichert, dass die im Fragebogen gemachten Angaben zu seiner/ihrer Person der Wahrheit entsprechen. Der Klient/in ist für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben zur Person selbst verantwortlich. Sollten falsche Angaben gemacht werden durch den/die Klienten/in, ist der Anspruch auf die Dienstleistung mit der PV verwirkt und es kann kein Rückzahlungsanspruch abgeleitet werden. Der Vertrag würde dann als beendet gelten.

 Niemand wird bei Institut Arendas zu einer Unterschrift gedrängt.

Die Arbeitsweise der PV ist nicht nach der Anzahl, sondern nach der Qualität der jeweiligen Partnervorschläge ausgerichtet.

Nach der 1. Kontaktaufnahme erfolgen weitere Vermittlungsangebote durch die PV nur nach der  Anforderung durch den/die Klienten/in, Der jeweiliger 1. Kontakt wir vom Institut Arendas  vereinbart  nach Absprache mit dem Klienten/in mit Termin  und Ortangebe des Treffens. Jedoch nur dann, wenn der vorherige Kontakt beendet worden ist, damit  Doppelvermittlungen vermieden werden.

Der „Erfolg“ einer angebahnten Vermittlung gilt dann als eingetreten, wenn der Kontakt zu einem vermittelten Partner länger als 5 Monate nach der ersten Kontaktaufnahme andauert.

Der Klient / die Klientin erhält einen Partnervorschlag von der PV nach vorheriger persönlicher, telefonischer Besprechung oder per E-Mail und gibt dadurch sein Einverständnis zur Kontaktaufnahme mit dem möglichen Partner/in.

Wenn der Klient / die Klientin einen verbindlichen Termin für ein Treffen vereinbart, ist der Klient / die Klientin verpflichtet, diesen auch wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen.

Die PV kann keine Gewähr für die Richtigkeit der von den Partnersuchenden zur Verfügung gestellten persönlichen Angaben übernehmen, auch nicht, dass zwingend ein persönliches Treffen zwischen den Partnersuchenden zustande kommt.

Die Gebühr  für die Dienstleistung der PV ist im Voraus zu bezahlen, da  nach  § 656 BGB die Gebühr – auch im Erfolgsfall – nicht einklagbar ist. Vorauskasse ist somit branchenüblich.

Da die Wahl eines/r Lebenspartner/in eine sehr persönliche, individuelle Entscheidung ist, kann die PV keine „Garantie“ für eine erfolgreiche Vermittlung geben.

Die PV macht keine Personenbezogene Werbung.

Die PV verpflichtet sich, nach den vorgegebenen Datenschutzbestimmungen zu handeln.

Der Klient / die Klientin verpflichtet sich, die überlassenen Daten absolut vertraulich zu behandeln und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Zuwiderhandlungen ziehen Vertragsrücktritt und eventuelle Schadensersatzansprüche der PV nach sich.

 

 

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